Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Unter dem Begriff Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die die Beziehungen zwischen den Produzenten, Händlern und Dienstleistern untereinander und zu den Konsumenten regeln.

Als wesentliche Gesetze dieses Rechtsgebietes sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch aber auch speziellere Gesetze wie das Patentgesetz zu nennen.

Unter dem Oberbegriff Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung bei Unternehmensgründungen oder der Rechtsformwahl
  • Beratung bei Liquidationen
  • Rechtliche und steuerliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen
  • Beratung in dem Bereich Handelsrecht
  • Beratung in den Bereichen Kapitalerhaltungs- und Kapitalersatzrecht
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Erstellung von Vertriebsverträgen für Handelsvertreter oder Vertragshändler
  • Beratung, Vertragsgestaltung, Korrespondenz und Prozessvertretung in den Bereichen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
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