Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man mit "Verkehrsrecht" das Straßenverkehrsrecht. Der Bereich des Verkehrsrechts ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u.a.) mit ihm konfrontiert.

Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht können wir Ihnen als Beschuldigten oder als Geschädigten u.a. folgende Leistungen anbieten:

  • Prüfung und Beratung in Haftungsfragen (z. B. nach einem Verkehrsunfall oder einem von einem Tier oder Kind verursachten Schaden)
  • außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem Haftungsfall
  • Beratung bei Sachschäden (z. B. Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, Gutachterkosten, Nutzungsausfall)
  • Beratung bei Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Zuzahlungen, Praxisgebühr, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden)
  • Einholen einer Akteneinsicht bei der Polizei
  • Abstimmung mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung
  • gerichtliche Vertretung bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
  • Beratung und außergerichtliche Vertretung bei einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, unzulässige Handynutzung, Überladung, Lenkzeitüberschreitung)
  • Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und Verteidigung vor Gericht
  • Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln
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