Das Insolvenzrecht umfasst alle Rechtsinhalte, die sich aus einer (drohenden) Zahlungsfähigkeit (Insolvenz) oder Überschuldung eines Schuldners ergeben. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Mithilfe eines Insolvenzverfahrens soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig an alle seine Gläubiger verteilt werden. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz, die bei Freiberuflern, Selbständigen Personen und Unternehmen Anwendung findet und der Verbraucherinsolvenz, mit der nicht gewerblich tätige Schuldner in Frage kommt.
Unter dem Oberbegriff Insolvenzrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:
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Hans Christian Herrmann* war sein Leben lang selbständig, führte sein Dienstleistungsunternehmen zu...
Der Satz "Ich bin Schuld!" im unmittelbaren Anschluss an einen Verkehrsunfall bedeutet...
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