Die in der linken Spalte beschriebenen Interessen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwälte unserer Sozietät stellen einen Ausschnitt unserer Berufstätigkeit dar. Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte sind wir gehalten, höchstens fünf Interessen- oder drei Tätigkeitsschwerpunkte pro Rechtsanwalt anzugeben.
Dies schließt jedoch nicht aus, dass wir auch andere Rechtsgebiete sachgerecht betreuen. Sprechen Sie uns an, falls Sie ein rechtliches Problem haben, das nicht unter die genannten Bereiche fällt. Sofern wir Ihnen selbst nicht weiterhelfen können, empfehlen wir Ihnen gerne einen auf dem von Ihnen gewünschten Rechtsgebiet kompetenten Kollegen.
Weitere Informationen zu den Kernbereichen und den jeweiligen Ansprechpartnern können Sie den in der linken Spalte aufgeführten Schwerpunkten entnehmen.
Carl Columbus* arbeitet seit Jahren in einem kleinen Verlag im N an der O. Nachdem der...
Hans Christian Herrmann* war sein Leben lang selbständig, führte sein Dienstleistungsunternehmen zu...
Der Satz "Ich bin Schuld!" im unmittelbaren Anschluss an einen Verkehrsunfall bedeutet...
Wieder einmal mussten Obergerichte betonen, dass nicht alles, was vielleicht nicht gut ist auch...
Vielleicht kennen Sie das ja. Sie haben einen Wagen in die Reparatur gegeben und die...
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